FAQ

5 Jahre Gewährleistung bei lasierten Holzfenstern – kein Anspruch auf kostenlosen Renovierungsanstrich bei witterungsbedingtem Verschleiß

Ein Lasuranstrich auf einem Holzfenster braucht auch dann nicht vom Auftragnehmer nachgebessert werden, wenn er während der Gewährleistungszeit von 5 Jahren witterungsbedingt verschlissen ist. Dies ist die Aussage eines Urteils des Landgerichts Stuttgart (27 O 148/87) vom 01.06.1987, das somit die Forderung eines Bauherrn auf Ausführung eines kostenlosen Renovierungsanstrichs zurückwies.

Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass der Auftragnehmer auch während der Gewährleistungszeit nur für solche Mängel hafte, die aus einem fehlerhaften Material oder einer unsachgemäßen Verarbeitung resultieren. Da beim heutigen Stand der Technik bei einem Lasuranstrich nicht davon ausgegangen werden könne, dass dieser über 5 Jahre den Witterungseinflüssen standhält, so kann nach Meinung des Gerichts aus einem Verschleiß vor diesem Zeitpunkt kein Mangel im Sinne des Gewährleistungsanspruchs abgeleitet werden.

Mit diesem bemerkenswerten Urteil wird erstmals die Unsinnigkeit und Rechtswidrigkeit eines Gewährleistungsanspruchs über 5 Jahre für Lasuranstriche rechtsgültig festgestellt.

Trotzdem empfehlen wir auch weiterhin bei der Forderung von Auftraggebern nach 5-jähriger Gewährleistungszeit für endbehandelte Holzfenster diese nur mit der Einschränkung zu folgen, „dass die notwendigen Renovierungsanstriche rechtzeitig vorgenommen werden“.

Taupunkt

In Einzelfällen kann es auch bei beschichtetem Warmglas auf der außenseitigen Scheiben oberfläche zu Kondensatbildung kommen. Sie tritt am frühen Morgen bei hohem Feuchtegehalt der Außenluft auf.  In den Morgenstunden kann die Außenscheibe unter die Taupunkttemperatur absinken. Die Ursache besteht darin, dass nachts wegen der hohen Wärmedämmung die Außenscheiben der Isoliergläser stark abkühlen , d. h. die Innentemperatur greift bei Warmglas kaum noch auf die Außenscheibe über. Es kommt zur Kondensatbildung, die mit den ersten Sonnenstrahlen jedoch verschwindet. Die Kondensatbildung ist also physikalisch und klimatisch bedingt.

Interferenz-Erscheinungen

Bedingt durch die optimale Planparallelität von Floatglasscheiben kann es bei bestimmten Lichtverhältnissen zu optischen Erscheinungen kommen. Diese machen sich durch regenbogenartige Flecken, Bänder und Ringe bemerkbar, die beim Druck auf die Scheibe ihre Lage verändern.

Interferenzen sind rein physikalisch bedingte Lichtbrechungs- und überlagerungserscheinungen. Sie treten nur in Fällen auf, bei denen zwei oder mehrere Floatglasscheiben hintereinander angeordnet sind. Da die Stärke der Erscheinung von den örtlichen Beleuchtungsverhältnissen, der Lage der Scheibe und dem Lichteintrittswinkel abhängig ist, tritt sie nur selten und nur bei gleichzeitigem Vorhandensein mehrerer Faktoren auf. Interferenzen zeigen sich hauptsächlich unter einem bestimmten Betrachtungswinkel in der Ansicht von außen, selten in der Durchsicht.

Es handelt sich somit bei diesen Interferenzen um physi
kalische Erscheinungen, die Ausdruck einer ausgezeichneten Floatglasqualität ist.


Quelle: Interpane "Gestalten mit Glas"; 6. überarbeitete Auflage; Seite 79 ff

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